Cross Compliance
Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen“) werden im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet und bedeutet die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards (im weiteren Sinne). Cross Compliance wird seit Mitte der 1980er Jahre in der agrarpolitischen Praxis vieler Industrieländer zunehmend eingesetzt, wobei die Einhaltung der Standards eine Voraussetzung für den Erhalt der Prämienzahlungen darstellt (jedoch nicht den eigentlichen Förderungsinhalt für die Zahlungen). Hierbei geht es im Allgemeinen um: die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen. (Quelle: Wikipedia) Seit Mitte des Jahres 2010 treten verschärfte Bewirtschaftungsauflagen im Zusammenhang von Cross Compliance in Kraft. In festgelegten erosionsgefährdeten Gebieten müssen die Landwirte auf ihren Flächen je nach Gefährdungsklasse zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese betreffen beispielsweise das Pflugverbot bis hin zur Pflicht zur Anlage von Grünstreifen einhalten.
