EEG – Wärmegesetz

Erneuerbare-Energie-Gesetz Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von Erneuerbaren Energien zum Zweck der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.